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PKW und PKW-Anhänger auf dem Grundstück (Fe2130.18)
- PKW und PKW-Anhänger am Grundstück- Fe2130.18
Schäden an auf dem Versicherungsgrundstück abgestellten PKW und PKW-Anhängern des
Versicherungsnehmers durch Brand, Blitzschlag und Explosion gelten bis
Kaufpreisklausel (KA1031.13)
gültigen Fassung
innerhalb von 12 Monaten ab erstmaliger Zulassung unter Vorlage der Originalrechnung anstelle
des Wiederbeschaffungswertes 100 % des Kaufpreises, den der Versicherungsnehmer für das
Fahrzeug
Computer/Elektronik Pauschal - ergänzende Klauseln (CS3005.19)
sind Kosten, die dadurch entstehen, dass durch behördliche oder
sachverständige Untersuchung festgestellt werden muss, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die einer Ablieferungspflicht [...] Ersatzleistung ist, dass
- geeignetes, geschultes Personal die Versetzung durchführt und
- die vom Hersteller vorgeschriebenen Verhaltensweisen für den Transport (z.B.
Transportsicherungen)
eingehalten werden
Vertragshaftung (AH402) (AH402)
tritt eine Aufhebung oder Minderung der Leistungspflicht
des Versicherers nach Maßgabe des festgestellten Verschuldens ein.
3. Sonstige Vereinbarungen:
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Glasversicherung: Waren und Dekorationsmaterial (G735)
leistet bis zu dem vereinbarten Betrag auf erstes Risiko Entschädigung auch für
Schäden an ausgestellten Waren und Dekorationsmitteln hinter versicherten Scheiben (z.B. von
Schaufenstern, Schaukästen