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Haftung während der Gewährleistungsfrist (Extended Maintenance) BW-S5 (BW-S5)
Der Versicherungsschutz dieser Haftung
- beginnt mit dem Zeitpunkt des Versicherungsendes der Grunddeckung gemäß Art. 10 der
Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung
und
- endet mit dem
Verbesserte Gliedertaxe für Berufsmusiker (UN1062.16)
für Berufsmusiker - UN1062.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende
ZBW-LDW98 (ZBW-LDW98)
den Versicherungswert von Erntefrüchten sind die mittleren amtlich verlautbarten
Marktpreise zugrunde zu legen.
Weiters ist der Minderwert zu berücksichtigen, der an den Erntefrüchten durch Hagel
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St3009.12)
Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB gelten
Beeinträchtigungen an den in Punkt 2. versicherten Sachen ohne Auswirkungen
Reine Vermögensschäden (AH416) (AH416)
Erfüllung von Verträgen;
3.8 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder
ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art