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Hinweis auf Änderung der Ö-Norm BW-S7 (BW-S7)
Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-,
Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos (BW 1/95)
bzw.
- die Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung
Glas-Pauschalversicherung für die Wirtschaftsgebäude (Gl2001.16)
Schutzgittern, Schutzstangen, und dgl.
ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind die Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung
Glas-Pauschalversicherung für die ehemaligen Wirtschaftsgebäude (Gl2002.16)
Schutzgittern, Schutzstangen, und dgl.
ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind die Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung
Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung) (ED3003.12)
sonen, soweit
letztere vertragsgemäß ausbedungen sind, infolge eines körperlichen Unfalles handlungsunfähig werden
und sodann eine Wegnahme der Werte durch dritte Personen unter Ausnützung dieses Zustandes
Der Traum vom Haus – was ein Bauherr beachten sollte
hat, dass diese Gefahrenquelle niemanden schädigt Auswahl- (bei der Auswahl von Bauunternehmern, Handwerkern, Helfern,..) und Überwachungsverschulden (Bauherr sorgt sich nicht um das Baugeschehen) Haftung