Suche
ImRecht Verein (RS3005.15)
die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang geleistet:
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (TIG006.13)
werden kann. Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich in diesem
Zusammenhang über das Versicherungsgrundstück hinaus bei Probe- und Auslieferungsfahrten
sowie am Transportmittel zum Zwecke der Übergabe
Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronischgesteuerten Maschinen/Anlagen (MB4061.12.18)
von Artikel 2 (1) Pkt. 2 sowie in Ergänzung zu Artikel 1 (4) und Artikel 2 (3) der
dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen,
maschinellen Einrichtungen
UPB-H-95 (UPB-H-95)
DEN BETRIEB (UPB-H-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für die Haftpflichtversicherung
(AHVB 93-95, EHVB
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungsgesetz §24 (KHVG§24) (KHVG§24)
Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist.
(4) Soweit der Versicherer den Dritten aufgrund des Abs. 1 befriedigt, geht die Forderung des
Dritten gegen den Versicherungsnehmer auf ihn