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Versicherung von Neonröhren (G10) (G10)
GLAS G10
NEONRÖHREN
Gegenstand der Versicherung sind die Glasröhren der Anlage.
Die Versicherung erstreckt s
Mietsachschäden (AH808) (AH808)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH808
MIETSCHÄDEN
In Abänderung des Artikel 7, Pkt 10.1 der AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die
Einbruchdiebstahl- Vernebelungsanlage - ED3020.19 (ED3020.19)
Einbruchdiebstahl- Vernebelungsanlage - ED3020.19
Gemäß Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS) bzw. Art. 5 der dem Vertrag zugrunde liegend
Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe5134.24)
FEUER - Schäden durch Fahrzeuganprall - Fe5134.24
Durch Anprall von fremden Kraftfahrzeugen verursachte Schäden an den versicherten Gebäuden
sind unter der Voraussetzung, dass der Schädiger bzw. Hal
Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe1134.24)
FEUER - Schäden durch Fahrzeuganprall - Fe1134.24
Durch Anprall von fremden Kraftfahrzeugen verursachte Schäden an den versicherten Gebäuden
sind unter der Voraussetzung, dass der Schädiger bzw. Hal