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Mietwert, Mietzins, Mietverlust (ImG020.22)
s
einschl. Betriebskosten) der vom Schaden betroffenen Versicherungsräumlichkeit, sofern dieser
aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen tatsächlich zu zahlen ist.
3. Bei unbenutzbaren Räumen
GLASBRUCH - Verglasungen von Buswartehäuschen und -haltestellen - Gl3015.21 (Gl3015.21)
Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind mitversichert: Kosten für NOTVERGLASUNGEN und
ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE
Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Körperschaften (AVBR) öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (Rechtsträger) (AVBR)
nehmer schadlos zu halten, wenn und insoweit dieser in seiner
Eigenschaft als Rechtsträger auf Grund des Amtshaftungsgesetzes vom 18. Dezember 1948 (BGBl.
20/1949) für den Schaden am Vermögen [...] es zum Kapitalwert der Rente erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu diesem
Zwecke auf Grund der Österreichischen Sterbetafel MÖ 1930/33 und eines Zinsfußes von jährich 3 % er-
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mittelt [...] rechnet. Der bei Beginn der Versicherung angegebene Stand ist der Berechnung der Vorausprämie zu
Grunde zu legen. Nach Ablauf eines Versicherungsjahres hat der Versicherungsnehmer innerhalb eines
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GP-BU-95 (GP-BU-95)
) in Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisse durch, auf dem
Versicherungsgrundstück befindliche, radioaktive Isotope entstehen, gelten mitversichert.
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GP-FBU-95 (GP-FBU-95)
rechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZBO) durch auf dem Ver-
sicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch radioaktive
Verunreinigung