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EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert - ED3033.19 (ED3033.19)
ng: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort
bzw. Versicherungsgrundstück bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1. ED3022 Teil
der Betriebseinrichtung
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Neuwert (St3032.19)
Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art. 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden Besonderen Bedingung St3016, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren
Versicherungswert
KFZ - Diebstahl aus versperrten Gebäuden (ED1018.21)
gelten Kraftfahrzeuge aller Art, mit und ohne Kennzeichen
- in versperrten Gebäuden am Versicherungsgrundstück
- im Eigentum des Versicherungsnehmers bzw. dem in häuslicher Gemeinschaft mit dem
Versi
Mietwert, Mietzins, Mietverlust (ImG020.22)
s
einschl. Betriebskosten) der vom Schaden betroffenen Versicherungsräumlichkeit, sofern dieser
aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen tatsächlich zu zahlen ist.
3. Bei unbenutzbaren Räumen
GLASBRUCH - Verglasungen von Buswartehäuschen und -haltestellen - Gl3015.21 (Gl3015.21)
Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind mitversichert: Kosten für NOTVERGLASUNGEN und
ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE