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Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Körperschaften (AVBR) öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (Rechtsträger) (AVBR)
nehmer schadlos zu halten, wenn und insoweit dieser in seiner
Eigenschaft als Rechtsträger auf Grund des Amtshaftungsgesetzes vom 18. Dezember 1948 (BGBl.
20/1949) für den Schaden am Vermögen [...] es zum Kapitalwert der Rente erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu diesem
Zwecke auf Grund der Österreichischen Sterbetafel MÖ 1930/33 und eines Zinsfußes von jährich 3 % er-
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mittelt [...] rechnet. Der bei Beginn der Versicherung angegebene Stand ist der Berechnung der Vorausprämie zu
Grunde zu legen. Nach Ablauf eines Versicherungsjahres hat der Versicherungsnehmer innerhalb eines
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GP-FBU-95 (GP-FBU-95)
rechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZBO) durch auf dem Ver-
sicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch radioaktive
Verunreinigung
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen, Bürogeräte (F304) (F304)
nlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude je-
doch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden
f) Anlagen und Geräte der Informationstechnik, z.B. Datenverarbeitungsanlagen
GP-BU-95 (GP-BU-95)
) in Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisse durch, auf dem
Versicherungsgrundstück befindliche, radioaktive Isotope entstehen, gelten mitversichert.
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Hinweis auf Änderung der Ö-Norm BW-S7 (BW-S7)
die Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugeräten in der Bauwesenversicherung (BW
3/95)
zugrunde gelegt sind, die Hinweise auf die Ö-Norm folgendermaßen abgeändert:
1. In Art. 6, Pkt. 1 der BW