Suche
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen, Bürogeräte (F304) (F304)
nlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude je-
doch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden
f) Anlagen und Geräte der Informationstechnik, z.B. Datenverarbeitungsanlagen
Exportschutzklausel (TREXP-08)
Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und deckt1.
auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen lediglich
Mitversicherung des Transportrisikos (CS4011.12)
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden während des Transportes innerhalb
Österreichs.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung kann der Geltungsbereich des Tranportrisikos wie folgt
erweitert werden:
Hinweis auf Änderung der Ö-Norm BW-S7 (BW-S7)
die Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugeräten in der Bauwesenversicherung (BW
3/95)
zugrunde gelegt sind, die Hinweise auf die Ö-Norm folgendermaßen abgeändert:
1. In Art. 6, Pkt. 1 der BW
KFZ als Handelsware (St3007.12)
gilt diese Gruppe als nicht Rahmen der Position Waren und Vorräte gemäß
Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung St3016 mitversichert.
KFZ als Handelsware sind bis zur Höhe der