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Mitversicherung des Transportrisikos (CS4011.12)
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden während des Transportes innerhalb
Österreichs.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung kann der Geltungsbereich des Tranportrisikos wie folgt
erweitert werden:
Hinweis auf Änderung der Ö-Norm BW-S7 (BW-S7)
die Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugeräten in der Bauwesenversicherung (BW
3/95)
zugrunde gelegt sind, die Hinweise auf die Ö-Norm folgendermaßen abgeändert:
1. In Art. 6, Pkt. 1 der BW
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.14)
werden kann. Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich in diesem Zusammenhang
über das Versicherungsgrundstück hinaus bei Probe- und Auslieferungsfahrten sowie am Transportmittel
zum Zwecke der Übergabe
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.16)
werden kann. Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich in diesem Zu-
sammenhang über das Versicherungsgrundstück hinaus bei Probe- und Auslieferungsfahrten
sowie am Transportmittel zum Zwecke der Übergabe
Exportschutzklausel (TREXP-08)
Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und deckt1.
auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen lediglich