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OÖV-Basis (UN1088.18)
UNFALL - OÖV-Basis - UN1088.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß
Schul- und Kindergartenunfall (UN1053.16)
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
3.2 In Ergänzung zu Art. 17, Pkt. 3 der diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung sind auch Unfälle bei der Teilnahme
Mehrkosten - Total-BU (BU3005.12)
den
dadurch entstandenen Schaden an Mehrkosten.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden im Sinne der
Art. 2 AEB, AStB oder AWB sowie sonstiger im Rahmen der Sparten
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.14)
werden kann. Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich in diesem Zusammenhang
über das Versicherungsgrundstück hinaus bei Probe- und Auslieferungsfahrten sowie am Transportmittel
zum Zwecke der Übergabe
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.16)
werden kann. Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich in diesem Zu-
sammenhang über das Versicherungsgrundstück hinaus bei Probe- und Auslieferungsfahrten
sowie am Transportmittel zum Zwecke der Übergabe