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Exportschutzklausel (TREXP-08)
Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und deckt1.
auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen lediglich
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.16)
werden kann. Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich in diesem Zu-
sammenhang über das Versicherungsgrundstück hinaus bei Probe- und Auslieferungsfahrten
sowie am Transportmittel zum Zwecke der Übergabe
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.14)
werden kann. Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich in diesem Zusammenhang
über das Versicherungsgrundstück hinaus bei Probe- und Auslieferungsfahrten sowie am Transportmittel
zum Zwecke der Übergabe
Basis (UN1078.18)
UNFALL - Basis - UN1078.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
- weniger als
OÖV-Basis (UN1088.18)
UNFALL - OÖV-Basis - UN1088.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß