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Allrisk - unbenannte Gefahren (EC1000.21)
Böswilligkeit oder Fahrlässigkeit.
2.2.14. durch Konstruktions-, Berechnungs-, Guss-, Material- und Herstellungsfehler.
2.2.15. durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von
2.2.15.1. Kriegsereignissen jeder [...] im Zusammenhang
steht.
3. Versicherungssumme
Die in der Polizze ausgewiesene Versicherungssumme stellt die Obergrenze der Entschädigung für
Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten je
Import-Schutzklausel (1988) IMP (IMP)
von ihm ge-
leisteten Entschädigung samt Kosten unverzüglich nach Eingang zur Verfügung zu stellen.
5. Für diese Schutzversicherung ist die volle Prämie zu berechnen. Die Prämie kann bei Vorlage
Prämienregulierungsklausel (PR-REG)
Vertrag mindestens ein Jahr keinea.
Versicherungsleistung beansprucht wurde.
Die Grundlage für die Feststellung des Rabattanspruches ist das in der Polizzeb.
dokumentierte Versicherungsjahr.
Die Anspruchsb
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH322) (AH322)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH322
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F-74.1) (F-74.1)
5 (1) und (2) der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) ist für den
Fall der Wiederherstellung eines beschädigten Kraftfahrzeuges in den früheren, betriebsfähigen Zu-
stand folgendes vereinbart: