Suche
Mietzinsentgang (FBU193)
Abänderung des Artikels 4 Punkt 2 der AFBUB endet die Betriebsunterbrechung mit der Wieder-
herstellung des Bestandsobjektes spätestens aber zum Zeitpunkt, ab dem der Bestandnehmer die
Weiterzahlung
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F74.1) (F74.1)
Art. 5 (1) und (2) der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB) ist für
den Fall der Wiederherstellung eines beschädigten Kraftfahrzeuges in den früheren, betriebs-
fähigen Zustand folgendes vereinbart:
Aufbewahrung von Musikinstrumenten (MUS-Z1)
zurückgelassenen Instrumente nur versichert, wenn das Fahrzeug in einer
verschlossenen Einzelgarage eingestellt ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Zusatzbedingungen für Sturmversicherung von Wohngebäuden (ZBSt-WG98) (ZBSt-WG98)
im Eigentum des Gebäudeeigentümers befinden, oder soweit der
Gebäudeeigentümer für die Wiederherstellung aufzukommen hat.
- Seite 1 von 1 -
1
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Verein (RS900)
(Artikel 27.1.2. ARB).
1.4. Steuer-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 28.1.3. ARB).
2. Anstelle des Betriebsinhabers tritt der Vereinsobmann.
3. Der Beratungs-Rechtsschutz gemäß Artikel 20