Suche
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH322) (AH322)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH322
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche
Prämienregulierungsklausel (PR-REG)
Vertrag mindestens ein Jahr keinea.
Versicherungsleistung beansprucht wurde.
Die Grundlage für die Feststellung des Rabattanspruches ist das in der Polizzeb.
dokumentierte Versicherungsjahr.
Die Anspruchsb
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F-74.1) (F-74.1)
5 (1) und (2) der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) ist für den
Fall der Wiederherstellung eines beschädigten Kraftfahrzeuges in den früheren, betriebsfähigen Zu-
stand folgendes vereinbart:
Mietzinsentgang (FBU193)
Abänderung des Artikels 4 Punkt 2 der AFBUB endet die Betriebsunterbrechung mit der Wieder-
herstellung des Bestandsobjektes spätestens aber zum Zeitpunkt, ab dem der Bestandnehmer die
Weiterzahlung
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F74.1) (F74.1)
Art. 5 (1) und (2) der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB) ist für
den Fall der Wiederherstellung eines beschädigten Kraftfahrzeuges in den früheren, betriebs-
fähigen Zustand folgendes vereinbart: