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Erweiterte Deckung im Landwirtschaftl.Betriebs-Rechtsschutz (RS013) (RS13)
RECHTSSCHUTZ BESONDERE BEDINGUNG RS13
ERWEITERTE DECKUNG IM LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBS-RECHTSSCHUTZ
1. Abweichend von Artikel 19 Pkt. 3.1 der ARB er
Versicherung von indirektem Blitzschlag bei Elektrofahrzeugen (KA1143.25)
FAHRZEUG-KASKO - Versicherung von indirektem Blitzschlag bei
Elektrofahrzeugen - KA1143.25
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-K
Reserve (F816a) (F816a)
FEUER F816a
RESERVE
Die als Reserve in der Polizze angegebene Versicherungssumme dient zum Ausgleich einer bestehe
Gebrauchsgegenstände (ImG021.13)
GEWERBE - Gebrauchsgegenstände - ImG021.13
Sachen (ausgenommen Bargeld, Gold-, Silber- und Schmucksachen, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge
sowie der in Wohnungen befindliche Hausrat), die sich im Besitz
Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichen (KFG§52) (KFG§52)
§ 52
(1) Der Zulassungsbesitzer kann den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln für sein
Fahrzeug für eine bestimmte, ein Jahr nicht überschreitende Zeit bei der Behörde, die den
Zulassungsschei