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Bergungs- und Beseitigungsklausel (TRBERG-08)
Versicherers entstanden sind.
Der Versicherer leistet auch Ersatz, wenn die zuständige Behörde aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versicherter Güter deren Bergung
STURM - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert- St3033.19 (St3033.19)
ng: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort
bzw. Versicherungsgrundstück bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1. St3016 Teil
der Betriebseinrichtung
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG98) (ABG98)
Kunststoff- und Sonder-
verglasungen (auch Lichtkuppeln).
2. Versicherte Kosten
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind mitversichert.
2.1. BEWEGUNGS- und SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten [...] im Vertrag vereinbart erhöht bzw. vermindert sich die Versicherungssumme bzw. Prämienbe-
messungsgrundlage jährlich bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz, der den Veränderun-
gen der
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service (KSSIS2016) (KSSIS2016)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Besonderer [...] Deutsch nicht Amtssprache
ist.
2.6. Nachrichtenübermittlung
Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles oder
Erkrankung, finanzieller Notlage oder behördlicher
Reine Vermögensschäden (AH316) (AH316)
Erfüllung von Verträgen;
3.8 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder
ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art