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OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1083.18)
ab 11 % - UN1083.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
OÖV-Plus für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1087.18)
ab 11 % - UN1087.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
Premium (UN1070.18)
UNFALL - Premium - UN1070.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invali
Grabungsmeldung (AH3862.17)
AHVB berufen, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht und der Schaden
auf Grund eines bloß fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.
Der Schaden muss innerhalb von 14
Revision von Elektromotoren mit einer Leistung von mehr als 750 KW bzw. Drehmoment von mehr als 1 Mpm MB47.4-03 (MB47.4-03)
Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer regelmäßig Revisionen
durchzuführen. Die Revisionen sollen aufgrund der Betriebserfahrungen des Betreibers, der vom
Hersteller oder von Fachverbänden empfohlenen R