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EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert - ED3031.19 (ED3031.19)
inen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert
LW-Pachträumlichkeiten A (LW3005.19)
ten, sind in der Versicherungssumme für Betriebseinrichtungen gemäß Art.
1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung LW3015
Wasserleitungsinstallationen, das sind alle Wasserver- und
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1002.23)
Zusatzpaket zu einer Kaskoversicherung
abgeschlossen, so teilt dieser das rechtliche Schicksal des zugrunde liegenden
Kaskoversicherungsvertrages.
6. Ergänzende Obliegenheitsbestimmung für Auslandsfahrten
Plus für Freizeitunfälle (UN1076.21)
erwirken und
vorzulegen.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19.1)
Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seine Tätigkeit geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
1.2. Anzeige von Risikoumständen [...] satzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen
eines reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts, insbesondere im Zusammenhang