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Klauselsammlung Haushalt - bewohnte Risken (HH800.1) (HH800.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] durchbruchhemmende Verglasung
Falls die jeweils geforderten Sicherungen nicht vollständig vorhanden sind, gilt bei Einbruchdieb-
stahlschäden ein Selbstbehalt von 20 % je Schaden, mindestens S 5 [...] 5.000,--.
Besondere Bedingung für die Versicherung von Nebenkosten und Mehrkosten
durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (37)
1. In Ergänzung des Art. 1 (2) der Allgemeinen
Euro-Teilkasko (KA131) (KA131)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel
Sammelklausel Haushalt - nicht ständig bewohnte Risken (H801.1) (H801.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] durchbruchhemmende Verglasung
Falls die jeweils geforderten Sicherungen nicht vollständig vorhanden sind, gilt bei Einbruchdieb-
stahlschäden ein Selbstbehalt von 20 % je Schaden, mindestens S 5 [...] versichert.
Besondere Bedingung für die Versicherung von Nebenkosten und Mehrkosten
durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (37)
1. In Ergänzung des Art. 1 (2) der A
Klauselsammlung Haushalt - nicht ständig bewohnte Risken (HH-801.1) (HH-801.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] durchbruchhemmende Verglasung
Falls die jeweils geforderten Sicherungen nicht vollständig vorhanden sind, gilt bei Einbruchdieb-
stahlschäden ein Selbstbehalt von 20 % je Schaden, mindestens S 5 [...] versichert.
Besondere Bedingung für die Versicherung von Nebenkosten und Mehrkosten
durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (37)
1. In Ergänzung des Art. 1 (2) der A
Klauselsammlung Haushalt - nicht ständig bewohnte Risken (HH801.1) (HH801.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] durchbruchhemmende Verglasung
Falls die jeweils geforderten Sicherungen nicht vollständig vorhanden sind, gilt bei Einbruchdieb-
stahlschäden ein Selbstbehalt von 20 % je Schaden, mindestens EUR [...] versichert.
Besondere Bedingung für die Versicherung von Nebenkosten und Mehrkosten
durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (37)
1. In Ergänzung des Art. 1 (2) der A