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VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2005.19.1)
Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seine Tätigkeit geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
1.2. Anzeige von Risikoumständen [...] satzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen
eines reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts, insbesondere im Zusammenhang
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Aussenanlagen, Bürogeräte und elektrische und elektronische Betriebseinrichtung (F305) (F305)
nlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude je-
doch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden
f) Anlagen und Geräte der Informationstechnik, z.B. Datenverarbeitungsanlagen
RS805 (RS805)
1.7. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (Art. 23 Pkt. 1.1.).
1.8. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (Art. 24) für einen Versicherten als Eigentü-
mer oder Mieter eines im Antrag
UPB-ED-95 (UPB-ED-95)
DEN BETRIEB (UPB-ED-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die
Bedingungen für die Anpassung der Prämienzahlung - 2004 (VBANPZV2004)
Erhöhung höchstmöglichen geförderten Betrages.
Die Erhöhungsprämie wird von uns gemeinsam mit der Grundprämie nach Maßgabe des § 4 der
Versicherungsbedingungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge