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Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Gl2003.16)
Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind mitversichert:
Kosten für NOTVERGLASUNGEN und ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE
Reine Vermögensschäden (AH416) (AH416)
Erfüllung von Verträgen;
3.8 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder
ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art
Haftung während der Gewährleistungsfrist (Extended Maintenance) BW-S5 (BW-S5)
Der Versicherungsschutz dieser Haftung
- beginnt mit dem Zeitpunkt des Versicherungsendes der Grunddeckung gemäß Art. 10 der
Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung
und
- endet mit dem
GP-FBU-98 (GP-FBU-98)
brechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZBFBU) durch auf
dem Versicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch
radioaktive Ver
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St3009.12)
Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB gelten
Beeinträchtigungen an den in Punkt 2. versicherten Sachen ohne Auswirkungen