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UPB-ED-95 (UPB-ED-95)
DEN BETRIEB (UPB-ED-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die
RS805 (RS805)
1.7. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (Art. 23 Pkt. 1.1.).
1.8. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (Art. 24) für einen Versicherten als Eigentü-
mer oder Mieter eines im Antrag
Basis für Freizeitunfälle (UN1079.21)
erwirken und
vorzulegen.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
-
Transportmittelunfall (DH1723.18)
Transportmittelunfall bei Übersiedlung
1.1. In Erweiterung von Artikel 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind Schäden
durch Verlust oder Beschädigung von, im Zuge einer Übersiedlung in
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Bearbeitung (AH3822.19)
Schäden an beweglichen Sachen bei oder infolge einer Tätigkeit an oder mit ihnen sind
grundsätzlich nicht versichert (Art 7.10.4. AHVB). Durch die folgende Vereinbarung werden
bestimmte