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Erweiterter Neuwertersatz (DH1721.15)
Erweiterter Neuwertersatz - DH1721.15
1. In Ergänzung von Artikel 8 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH gilt vereinbart,
dass bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden und für den darin befindlichen
Beschlagnahme-Klausel (TRBESCH)
verursacht.
2. Besondere Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Schäden
2.1. infolge behördlicher Maßnahmen aufgrund des Zustandes der versicherten Güter;
2.2. infolge gerichtlicher Verfügungen im Zusammenhang mit
Prüf- und Sortierkosten (AH3532.12) (AH3532.12)
auf Mängel, wenn die Mangelhaftigkeit einzelner
Erzeugnisse bereits festgestellt wurde und aufgrund ausreichenden Stichprobenbefundes
gleiche Mängel an gleichartigen Erzeugnissen konkret zu
Verbesserte Gliedertaxe für Berufsmusiker (UN1062.16)
für Berufsmusiker - UN1062.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende
Plus (UN1074.18)
UNFALL - Plus - UN1074.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird