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UPB-ED-95 (UPB-ED-95)
DEN BETRIEB (UPB-ED-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die
Transportmittelunfall (DH1723.18)
Transportmittelunfall bei Übersiedlung
1.1. In Erweiterung von Artikel 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind Schäden
durch Verlust oder Beschädigung von, im Zuge einer Übersiedlung in
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Bearbeitung (AH3822.19)
Schäden an beweglichen Sachen bei oder infolge einer Tätigkeit an oder mit ihnen sind
grundsätzlich nicht versichert (Art 7.10.4. AHVB). Durch die folgende Vereinbarung werden
bestimmte
Schäden an Kundenfahrzeugen - Reifenhandel (AH3421.19)
genannten Tätigkeiten;
2.2.2 Inbetriebsetzen, Fahren oder Verschieben innerhalb des versicherten Betriebsgrundstückes
sowie
2.2.3 unbefugten Gebrauch durch Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers oder
Basis für Freizeitunfälle (UN1079.21)
erwirken und
vorzulegen.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
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