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Betriebsunterbrechung Mietzinsentgang (BU3004.12)
2. In Abänderung des Artikels 4 Punkt 2 der AFBUB endet die Betriebsunterbrechung mit der
Wiederherstellung des Bestandsobjektes spätestens aber zum Zeitpunkt, ab dem der
Bestandnehmer die Weiterzahlung
Unfall-Schmerzensgeld (UN1012.15)
des mitversicherten Anteiles zur Versicherungssumme der hauptversicherten
Person, sofern bei Antragstellung nichts anderes vereinbart wurde.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1
Indirekte Blitzschäden - Melkroboter (Fe2855.20)
e
Instandhaltung,
Folgeschäden aller Art, insbesondere auch Kosten der Neuprogrammierung und
Neueinstellung
Schäden durch Überspannung oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer
BETRIEBSUNTERBRECHUNG - Mietzinsentgang - BU3012.22 (BU3012.22)
2. In Abänderung des Artikels 4 Punkt 2 der AFBUB endet die Betriebsunterbrechung mit der
Wiederherstellung des Bestandsobjektes spätestens aber zum Zeitpunkt, ab dem der
Bestandnehmer die Weiterzahlung
DaHeim-Komfortschutz (DHK-09.1)
e, der
AmLandBewertungssumme, oder der Landwirtschaft-Plus-Bewertungssumme abgeleitet, tritt anstelle des
Verbraucherpreisindex der Baukostenindex. Im gleichen Ausmaß wird die Prämie erhöht bzw. vermindert [...] herangezogen. Wird einer der oben genannten Indices nicht mehr veröffentlicht, so ist
der an seine Stelle getretene Index heranzuziehen.
Die Prozentsätze der Veränderungen werden nach folgender [...] sind Kosten, die dadurch entstehen, daß durch behördliche oder sachverständige
Untersuchung festgestellt werden muß, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die einer Ablieferungspflicht