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Schäden an Kundenfahrzeugen (AH422) (AH422)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche
Indirekte Blitzschäden - Melkroboter (Fe2855.20)
e
Instandhaltung,
Folgeschäden aller Art, insbesondere auch Kosten der Neuprogrammierung und
Neueinstellung
Schäden durch Überspannung oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer
Betriebsunterbrechung Mietzinsentgang (BU3004.12)
2. In Abänderung des Artikels 4 Punkt 2 der AFBUB endet die Betriebsunterbrechung mit der
Wiederherstellung des Bestandsobjektes spätestens aber zum Zeitpunkt, ab dem der
Bestandnehmer die Weiterzahlung
Unfall-Schmerzensgeld (UN1012.15)
des mitversicherten Anteiles zur Versicherungssumme der hauptversicherten
Person, sofern bei Antragstellung nichts anderes vereinbart wurde.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1
BETRIEBSUNTERBRECHUNG - Mietzinsentgang - BU3012.22 (BU3012.22)
2. In Abänderung des Artikels 4 Punkt 2 der AFBUB endet die Betriebsunterbrechung mit der
Wiederherstellung des Bestandsobjektes spätestens aber zum Zeitpunkt, ab dem der
Bestandnehmer die Weiterzahlung