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Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB88-94) (AKHB88-94)
Ersatzansprüche des Eigentümers, des Halters und - bei Vermietung des Fahrzeuges ohne Bei-
stellung eines Lenkers - des Mieters und der Personen, denen der Mieter das Fahrzeug über-
läßt [...] ist und im Spruch oder in der Begründung dieser Ent-
scheidung der angeführte Umstand festgestellt wird;
3. mit dem Fahrzeug Personen nur unter Einhaltung der betreffenden kraftfahrrechtlichen [...] die Führung
des Rechtsstreits über den Ersatzanspruch zu überlassen, dem vom Versicherer bestellten
Rechtsanwalt Prozeßvollmacht zu erteilen und jede von diesem verlangte sachdienliche Aufklä-
Allgemeine Bedingungen für die Luftfahrt-Unfallversicherung (ALUB98)
aufgrund der zuletzt er-
stellten ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
7. Hatte der Versicherte am Unfallstag das 75. Lebensjahr bereits vollendet, tritt anstelle der Ka-
pitalzahlung eine [...] dieser von der für den Wohnsitz des Versi-
cherten zuständigen Ärztekammer bestellt. Die beiden Ärzte bestellen einvernehmlich vor Beginn
ihrer Tätigkeit einen weiteren Arzt als Obmann, der [...] ist nach dem Grad der dau-
ernden Invalidität zu leisten, mit dem aufgrund der zuletzt erstellten ärztlichen Befunde zu
rechnen gewesen wäre;
6.3. unfallbedingt oder aus unfallfremder
DaHeim-Superschutz (DHS-09)
e, der
AmLandBewertungssumme, oder der Landwirtschaft-Plus-Bewertungssumme abgeleitet, tritt anstelle des
Verbraucherpreisindex der Baukostenindex. Im gleichen Ausmaß wird die Prämie erhöht bzw. vermindert [...] herangezogen. Wird einer der oben genannten Indices nicht mehr veröffentlicht, so ist
der an seine Stelle getretene Index heranzuziehen.
Die Prozentsätze der Veränderungen werden nach folgender [...] sind Kosten, die dadurch entstehen, daß durch behördliche oder sachverständige
Untersuchung festgestellt werden muß, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die einer Ablieferungspflicht
Bauherrnhaftpflicht (AH334) (AH334)
an ihnen in diesen Eigenschaften in keiner Weise beteiligt ist. Die Be-
kanntgabe die Zielvorstellungen im Zuge der Ausschreibung des Bauvorhabens sowie die notwendigen
laufenden Überwachungen
Zugmaschinen und selbsfahrende Arbeitsmaschinen mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F817.1) (F817.1)
die durch Überlastung strom-
führender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.