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EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert - ED3033.19 (ED3033.19)
ng: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort
bzw. Versicherungsgrundstück bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1. ED3022 Teil
der Betriebseinrichtung
Mietwert, Mietzins, Mietverlust (ImG020.22)
s
einschl. Betriebskosten) der vom Schaden betroffenen Versicherungsräumlichkeit, sofern dieser
aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen tatsächlich zu zahlen ist.
3. Bei unbenutzbaren Räumen
GLASBRUCH - Verglasungen von Buswartehäuschen und -haltestellen - Gl3015.21 (Gl3015.21)
Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind mitversichert: Kosten für NOTVERGLASUNGEN und
ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Prämienbefreiung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZPF96E)
Vollendung ihres 60. Lebensjahres (Männer) bzw. vor Vollendung ihres 55.
Lebensjahres (Frauen) aufgrund von Krankheit oder Unfall, die ärztlich nachzuweisen sind, dauerhaft
und vollständig außerstande [...] geschrieben
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wird. Eine darüber hinausgehende Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des vorläufigen
Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie [...] zes, der angefallenen Kosten und nach Berücksichtigung eines Abschlages
nach den tariflichen Grundsätzen.
(4) Auf Zusatzversicherungen mit einer Versicherungsdauer bis zu zehn Jahren finden Abs.2 bis
Hinweis auf Änderung der Ö-Norm BW-S7 (BW-S7)
die Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugeräten in der Bauwesenversicherung (BW
3/95)
zugrunde gelegt sind, die Hinweise auf die Ö-Norm folgendermaßen abgeändert:
1. In Art. 6, Pkt. 1 der BW