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STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert (St3034.19)
und
Anhänger als Handelswaren am Versicherungsort" im Gebäude ist gemäß Art. 1.3. der dem
Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung St3016, den Waren und Vorräten zugehörig
und deren Versicherungswert
VersVG94§6 (VersVG94§6)
nicht berufen.
(1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Äqui-
valenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, tritt die vereinbarte Leist
RS825 (RS825)
tatsächlichen oder behaup-
teten Gesamtansprüche des Versicherungsnehmers oder seines Gegners aufgrund desselben Versi-
cherungsfalles die in der Polizze vereinbarte Streitwertgrenze nicht
GP-TBU-95 (GP-TBU-95)
rechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZB0) durch auf dem Ver-
sicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch radioaktive
Verunreinigung
Merkblatt für den Schadenfall (TRMERK-08)
TRANSPORT - MERKBLATT FÜR DEN SCHADENFALL - TRMERK-08
Unter Zugrundelegung des Art. 18 der "Allgemeinen Transport-Versicherungs-Bedingungen (AÖTB
2007)" sind im Schadensfall die nachfolgend angeführten