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Entsorgungskosten mit Erdreich (BBTV0018)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive
Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBI. 325/90 in der Fassung BGBI.
155/94, oder des Wasserrec
Merkblatt für den Schadenfall (Tr3003.12)
TRANSPORT - MERKBLATT FÜR DEN SCHADENFALL - Tr3003.12
Unter Zugrundelegung des Art. 18 der "Allgemeinen Transport-Versicherungs-Bedingungen AÖTB
2007)") sind im Schadensfall die nachfolgend angeführten
Entsorgungskosten (Sonderabfall) mit Erdreich (CD3005.12)
und/oder Behandlung werden seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive
Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBI. 325/90 in der Fassung BGBI.
155/94, oder des Wasserrec
Entsorgungskosten, Sonderabfall (CS3004.12)
und/oder Behandlung werden seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive
Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBI. 325/90 in der Fassung BGBI.
155/94, oder des Wasserrec
Wirtschaftstreuhänder (VH012) (VH012)
Ergänzung zu Art. 9 AVBW wird der Berechnung der Prämie der Jahresumsatz des
Versicherungsnehmers zugrunde gelegt. Als Umsatz ist jene Größe anzunehmen, die der
einzelne Wirtschaftstreuhänder seiner