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Vertragshaftung (AH3804.12) (AH3804.12)
tritt eine Aufhebung oder
Minderung der Leistungspflicht des Versicherers nach Maßgabe des festgestellten
Verschuldens ein.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (ZBECBU-IG03)
Prozessführung
1. Führung
Der führende Versicherer oder seine in der Polizze genannte Geschäftsstelle ist
bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers für alle
ZBL-W98 (ZBL-W98)
diesen Regreßanspruch, wenn sich der Ersatzanspruch gegen
einen Wohnungsinhaber, dessen Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen (auch Lebensgefährten)
Infrastruktur, Außenanlagen (St3197.15)
wird, ersetzt der
Versicherer die nachgewiesenen Kosten für die Aufarbeitung, Vorbereitung der Pflanzstelle
und Neupflanzung mit Setzlingen - maximal EUR 700,00 pro Pflanze inkl. Nebenarbeit.
Für Ante
Zug- und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Wiederbeschaffungswert (Fe2010.13)
Schäden, die durch Überlastung
stromführender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Von