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Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.14)
werden kann. Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich in diesem Zusammenhang
über das Versicherungsgrundstück hinaus bei Probe- und Auslieferungsfahrten sowie am Transportmittel
zum Zwecke der Übergabe
Mitversicherung des Transportrisikos (CS4011.12)
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden während des Transportes innerhalb
Österreichs.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung kann der Geltungsbereich des Tranportrisikos wie folgt
erweitert werden:
Exportschutzklausel (TREXP-08)
Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und deckt1.
auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen lediglich
Premium für Freizeitunfälle (UN1072.21)
erwirken und
vorzulegen.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Neuwert - ED3032.19 (ED3032.19)
inen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert