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Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (ZBECBU-IG03)
Prozessführung
1. Führung
Der führende Versicherer oder seine in der Polizze genannte Geschäftsstelle ist
bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers für alle
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 21% (UN1056.16)
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 21 % erreicht.
Führt der Unfall zu einer Dau
Zug- und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Wiederbeschaffungswert (Fe2010.13)
Schäden, die durch Überlastung
stromführender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Von
Infrastruktur, Außenanlagen (St3197.15)
wird, ersetzt der
Versicherer die nachgewiesenen Kosten für die Aufarbeitung, Vorbereitung der Pflanzstelle
und Neupflanzung mit Setzlingen - maximal EUR 700,00 pro Pflanze inkl. Nebenarbeit.
Für Ante
Dienstnehmer Vollkaskoversicherung (KA1803.17)
Kilometer reguliert.
Zu diesem Zweck hat der Versicherungsnehmer jährlich zur Hauptfälligkeit eine Aufstellung
über die gefahrenen Kilometer der Dienstnehmer zu übermitteln.
4. Aus diesem Kaskoversi