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F-804.1 (F-804.1)
Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Erdreich, Wasser inkl.
Grundwasser und Luft werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit versicherten Sachen ver-
mischt
Vorsorge Gewerbe (ImG015.12)
zugeschlagen und reduziert sich für die Ersatzleistung auf den gleichen Bruchteil, der
dieser Position zugrunde liegt.
Eine Aufteilung der Vorsorge geht einem allfällig vereinbarten Summenausgleich voran.
Bei
OÖV-Basis für Freizeitunfälle (UN1089.18)
Freizeitunfälle - UN1089.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
Vorsorgeversicherung (TIG015.13)
zugeschlagen und reduziert sich für die Ersatzleistung auf den gleichen Bruchteil, der
dieser Position zugrunde liegt.
Eine Aufteilung der Vorsorge geht einem allfällig vereinbarten Summenausgleich voran.
Bei
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat Single (RS210) (RS210)
Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.9. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
2. Versichert ist ausschließlich der Versi