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Erstreckung der Haftung auf Montage- und Demontageschäden für Bohrgeräte und Turmdrehkräne (MB51-03)
MASCHINENBRUCH - Erstreckung der Haftung auf Montage- und
Demontageschäden für Bohrgeräte und Turmdrehkrane - MB51-03
In Erweiterung des Art. 1(1) Zif. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Versiche
Betriebsunterbrechung nach indirektem Blitzschlag (BU3011.19)
Risiko bis zu
der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme mitversichert.
Unterbrechungen, deren Folgen sich im Betrieb ohne erhebliche Aufwendungen wieder beseitigen
lassen, fallen nicht unter den
Persönliche Schadenersatzpflicht der sportausübenden (AH461) Teilnehmer (AH461)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH461
VERANSTALTER; PERSÖNLICHE SCHADENERSATZPFLICHT DER
SPORTAUSÜBENDEN TEILNEHMER
1. Der Versicherungsschutz bezieht
Persönliche Schadenersatzpflicht der sportausübenden (AH360) Teilnehmer (AH360)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH360
VERANSTALTER; PERSÖNLICHE SCHADENERSATZPFLICHT DER
SPORTAUSÜBENDEN TEILNEHMER
1. Der Versicherungsschutz bezieht
Fahndungsunterstützungspaket (E173)
EINBRUCH - Verwendung eines Fahndungsunterstützungspaketes - E173
Gemäß Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) bzw. Art. 5 der
Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-B