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Löschanlagen (FBU183.1)
Löschanlage wurde von der Zentralstelle für Brandverhütung gemäß den
oben angeführten Richtlinien aufgrund der durchgeführten Risikobeurteilung festgelegt und ist
im Löschanlagenpass ausgewiesen.
Die Erstellung
Versicherung von Entsorgungskosten (einschl. Erdreich) (F95) (F95)
Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive Sachen)
auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 155/94, oder
des W
Sturmversicherung - Wetterwarnpaket (St151)
Erdbeben) gilt um EUR 1.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel GaN-06, GaN-02,
ZHSt15.1 oder AhoSSt-02.
3. Eindringen von Regen-, Schnee-
Produktinformationsblatt Bauwesenversicherung (PIBBW.2018)
Wiederbeschaffung
der versicherten Sachen
Schäden durch stehende oder fließende Gewässer sowie
Grundwasser
Die Oberösterreichische Versicherung AG ersetzt:
Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser
Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.19)
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
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