Suche
Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (BU3008.12)
Führung
2. Prozessführung
1. Führung
Der führende Versicherer oder seine in der Polizze genannte Geschäftsstelle ist bevollmächtigt,
Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers für alle beteiligten
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Zeitwert mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F829)
die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Zeitwert mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F832)
die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Teilwertklausel (F63) (F63)
Ziegeln, Wand- und Glasbausteinen, Beton, Stahlbeton, ferner die aus diesen Materialien her-
gestellten Fußböden, Stiegen und Decken auch in Verbindung mit eisernen Trägern oder sonstigen Fer-
tigteilen
Infrastruktur, Aussenanlagen (TIG016.13)
wird, ersetzt der
Versicherer die nachgewiesenen Kosten für die Aufarbeitung, Vorbereitung der
Pflanzstelle und Neupflanzung mit Setzlingen - maximal EUR 700,00 pro Pflanze
inkl. Nebenarbeit.
- Grunds