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Versicherung von Entsorgungskosten (einschl. Erdreich) (F95) (F95)
Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive Sachen)
auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 155/94, oder
des W
Sturmversicherung - Wetterwarnpaket (St151)
Erdbeben) gilt um EUR 1.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel GaN-06, GaN-02,
ZHSt15.1 oder AhoSSt-02.
3. Eindringen von Regen-, Schnee-
Produktinformationsblatt Bauwesenversicherung (PIBBW.2018)
Wiederbeschaffung
der versicherten Sachen
Schäden durch stehende oder fließende Gewässer sowie
Grundwasser
Die Oberösterreichische Versicherung AG ersetzt:
Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser
Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.19)
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
zur Leistu
Reparaturverglasungskosten (Gl3010.19)
Wandverglasungen. Verglasungen von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie von
Firmenschildern am Versicherungsgrundstück, auch wenn diese keinen
Konstruktionsbestandteil mit dem Gebäude bilden.
Gebäude-Innen