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Besondere Bedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (EP02.1)
Funkgeräte, Auto-
und Mobiltelefone, Prozessrechner, Steuerungen (z.B. CNC) von Maschinen, Handelsware
und Vorführgeräte, Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen;
- Anlagen und Geräte,
Besondere Bedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung EP96 (EP96)
Funkgeräte, Auto- und Mobiltelefone,
Prozeßrechner, Steuerungen (z.B. CNC) von Maschinen, Handelsware
und Vorführgeräte, Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen;
- Anlagen
Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.12)
Tablet-PC
- Unterhaltungselektronik,
- Prozessrechner, Steuerungen (z.B. CNC) von Maschinen,
- Handelsware und Vorführgeräte,
- Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen;
- Anlagen und Geräte, für
Dienstfahrten - Kaskoversicherung für Raiffeisenbedienstete (KA853)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
2.1.8. Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2.1.9. Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall schlechthin
Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (AH101)
sich der Versicherungsschutz auch auf die im
folgenden genannten Bausteine:
1. Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, ausgenommen Kraft- und
Wasserfahrzeuge
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen [...] die Haftung des
Versicherungsnehmers als Verwahrer aus der Beschädigung und dem Verlust oder
Abhandenkommen von eingebrachten Sachen der zur Beherbergung aufgenommenen Gäste.
1.3. Abweichend von Art 7 [...] iheit des Versicherers gemäß § 6
VersVG - verpflichtet,
1.4.1. im Falle des Verlustes oder Abhandenkommens einer Sache unverzüglich bei der
zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten;
1.4.2