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Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.19)
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
zur Leistu
Schäden an Kundenfahrzeugen - Versorgungshandlungen (AH3420.15) (AH3420.15)
Inbetriebsetzen, Fahren oder Verschieben (wie zB. rangieren) innerhalb des versicherten
Betriebsgrundstückes sowie
3.2.3 unbefugten Gebrauch durch Betriebsfremde (Schwarzfahrt);
3.2.4 diesbezüglich ist
Mitversicherung Tablets (CS4030.15)
AEVB.
6. In Abänderung von Art. 10 Pkt. 2.2. (Ersatzleistung) der AEVB gilt folgende Staffel
zugrundegelegt:
- 0 - 12 Monate nach Neuanschaffung 100 % der Wiederbeschaffungskosten (WBK)
- 13 - 24 Monate
Glas Gebäude-Neubauwert (Gl3008.19)
Wandverglasungen. Verglasungen von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie von
Firmenschildern am Versicherungsgrundstück, auch wenn diese keinen
Konstruktionsbestandteil mit dem Gebäude bilden.
Gebäude-Innenverglasung
UPB-L-95 (UPB-L-95)
DEN BETRIEB (UPB-L-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die