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GP-TBU-95 (GP-TBU-95)
Feuer-
Betriebsunterbrechungs-Versicherungsbedingungen (AFBUB) sowie der Zusatzbedingungen für Feuer-Be-
triebsunterbrechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZB0) durch auf dem Ver-
BESONDERE BEDINGUNG KA121-07 (KA121-07)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des §6 VersVG zur Folge.
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Kompakt-Kasko (KA150-06)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des §6 VersVG zur Folge.
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ANSCHLUSSKASKO FÜR RAIKA-MITARBEITER UND -ANGEHÖRIGE (KA129-06)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Selbstbehalt
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des §6 VersVG zur Folge.
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Kompakt-Kasko (KA150)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des §6 VersVG zur Folge.
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