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Zusatzklausel für die AmHof-Versicherung Variante Premium (AHo002.18)
sich für die AmHof-Versicherung - Variante PREMIUM - entschieden. Ergänzend zu den
ihrem Vertrag zugrunde liegenden und auf der Polizze angeführten Allgemeinen und Ergänzenden
Bedingungen der Oberöster
Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (AMBUB2013)
n Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS in der jeweils gültigen Fassung) Anwendung.
Der auf Grund dieser Versicherungsbedingungen geschlossene Vertrag setzt voraus, dass für die
versicherten Sachen [...] che Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 3
3.11. durch Witterungsverhältnisse, mit denen aufgrund der Jahreszeit und der örtlichen
Verhältnisse gerechnet werden muss;
3.12. durch Aufgabe oder Verlust [...] r Teile, die während
einer Betriebsunterbrechung nicht genutzt werden.
Personalkosten gelten grundsätzlich nicht als variable Kosten.
4. Bei der Ermittlung des Deckungsbeitrages bleiben außer Ansatz:
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.15)
auch außerhalb der Betriebsgrundstücke und aus Führungen
im
versicherten Betrieb;
2.2. der Beschickung von und Teilnahme an Ausstellungen und Messen;
2.3. der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder R [...] Versicherungsnehmer verhindert wird.
4. Versicherungsschutz aufgrund besonderer Vereinbarung
(Erweiterte Deckung der Produktehaftpflicht)
4.1. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung und unabhängig davon, ob ein [...] Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.3. AHVB auch auf Schadenersatzverpflich-
tungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.16)
außerhalb der Betriebsgrundstücke und aus Führungen
im versicherten Betrieb;
2.2. der Beschickung von und Teilnahme an Ausstellungen und Messen;
2.3. der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden [...] verhindert wird.
4. Versicherungsschutz aufgrund besonderer Vereinbarung
(Erweiterte Deckung der Produktehaftpflicht)
4.1. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung und unabhängig davon [...] Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.3. AHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes
OVB97 (OVB97)
schuldhaftes und rechtswidriges
Verhalten unmittelbar zugefügt hat, vom Rechtsträger aufgrund des Organhaftpflichtge-
setzes BGBl 1967/181 in der jeweils gültigen Fassung als scha