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Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (ZAH435)
der Versicherungsschutz auch auf die im folgenden
genannten Bausteine:
1. VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1.1. Die nachfolgenden B [...] die Haftung des
Versicherungsnehmers als Verwahrer aus der Beschädigung und dem Verlust oder Abhandenkommen von
eingebrachten Sachen der zur Beherbergung aufgenommenen Gäste.
1.3. Abweichend von Art [...] it des Versicherers gemäß § 6
VersVG - verpflichtet,
1.4.1. im Falle des Verlustes oder Abhandenkommens einer Sache unverzüglich bei der zuständigen
Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten;
1.4
Ein Beitrag von unseren Expert:innen: GD Nagl über Süßes statt Saures zu Halloween
Österreich immer beliebter ! Laut einem Bericht im Standard vom 21. Oktober macht sich das auch im Handel bemerkbar. Immerhin zwei Drittel der Österreicher:innen geben im Schnitt 74 Euro für Süßigkeiten
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Österreich immer beliebter ! Laut einem Bericht im Standard vom 21. Oktober macht sich das auch im Handel bemerkbar. Immerhin zwei Drittel der Österreicher:innen geben im Schnitt 74 Euro für Süßigkeiten
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Reise&Sport (KSSRS2006) (KSSRS2006)
Als Behandlungskosten anerkannt und bis zum vereinbarten Höchstbetrag werden übernommen:
- ambulante ärztliche Behandlungen inklusive ärztlich verordnete Heilmittel
- stationäre Heilbehandlung inklusive [...] um die
versicherte Person
2.1. Behandlungskosten
Erleidet die versicherte Person einen Unfall, sorgt der Versicherer für die medizinisch notwendige
Behandlung und trägt die hierdurch entstehenden [...] versicherte
Person behandelt wird, mindestens 50 km vom Wohnsitz der versicherten Person entfernt ist sowie ein
Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen zu erwarten ist. Die behandelnden Ärzte müssen mit
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Teilkasko (KA111) (KA111)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Selbstbehalt
2.1. Schadengruppe 1 (1.1.1 - 1.1.3):