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Besondere Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material (BKM84-03)
Gegenstand der Versicherung
Versichert sind schienengebundene Fahrzeuge.
2. Umfang der Haftung
Grundlage bilden die AÖTB in der jeweils gültigen Fassung. In deren Ergänzung bzw. Abänderung
deckt die V
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Rentenversicherungen - 2004 (GBRENT2004)
die Bonusrente
erforderliche Prozentsatz, wird die Bonusrente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ab dem
Beginnmonat des folgenden Versicherungsjahres gekürzt. Die Bonusrente ist in Zukunft nur
Gewerbe Nebenkosten (ImG011.12)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktive Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung
BGBl. 155/94, oder des Wasserrec
Schäden durch Terrorakte (AS5001.18)
ion ist die Verseuchung, Vergiftung, Verhinderung und/oder Einschränkung der
Nutzung von Sachen aufgrund der Auswirkungen chemischer und/oder biologischer Substanzen zu
verstehen.
d) Schäden im Rahmen
Deckungspaket (Fremdenbeherbergungsbetriebe) (AH816) (AH816)
wird.
5. Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten,
die Fremdzwecken dienen
5.1 Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke, Ge-
bäude