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Tätigkeit an beweglichen Sachen - Bearbeitung (AH3822.19)
Schäden an beweglichen Sachen bei oder infolge einer Tätigkeit an oder mit ihnen sind
grundsätzlich nicht versichert (Art 7.10.4. AHVB). Durch die folgende Vereinbarung werden
bestimmte
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19.1)
Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seine Tätigkeit geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
1.2. Anzeige von Risikoumständen [...] satzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen
eines reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts, insbesondere im Zusammenhang
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2005.19.1)
Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seine Tätigkeit geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
1.2. Anzeige von Risikoumständen [...] satzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen
eines reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts, insbesondere im Zusammenhang
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Bearbeitung (AH822) (AH822)
Schäden an beweglichen Sachen bei oder infolge einer Tätigkeit an oder mit ihnen sind
grundsätzlich nicht versichert (Art 7.10.4. AHVB).Durch die folgende Vereinbarung werden
bestimmte Schäden
GP-TBU-98 (GP-TBU-98)
ngs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZBFBU) durch auf
dem Versicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch
radioaktive Ver