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Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Rentenversicherungen - 2004 (GBRENT2004)
die Bonusrente
erforderliche Prozentsatz, wird die Bonusrente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ab dem
Beginnmonat des folgenden Versicherungsjahres gekürzt. Die Bonusrente ist in Zukunft nur
Besondere Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material (BKM84-03)
Gegenstand der Versicherung
Versichert sind schienengebundene Fahrzeuge.
2. Umfang der Haftung
Grundlage bilden die AÖTB in der jeweils gültigen Fassung. In deren Ergänzung bzw. Abänderung
deckt die V
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS2015)
Bedingungen keine besondere Regelung getroffen ist, gelten
unverändert die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB).
Inhaltsverzeichnis [...] nicht berufen.
(1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende
Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, tritt die vereinbarte
Leistungsfreiheit
Deckungspaket (Fremdenbeherbergungsbetriebe) (AH816) (AH816)
wird.
5. Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten,
die Fremdzwecken dienen
5.1 Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke, Ge-
bäude
Schäden durch Terrorakte (Einschluss) (Te002.04.1)
ion ist die Verseuchung, Vergiftung, Verhinderung und/oder Einschränkung der
Nutzung von Sachen aufgrund der Auswirkungen chemischer und/oder biologischer Substanzen zu
verstehen.
d) Schäden im Rahmen