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Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen (F60) (F60)
Trocknungsanlage, insbesondere die Luftleitungen, sowie die Räume, in
welchen die Trocknungsanlage aufgestellt ist, sind täglich von Staub und sonstigen brennbaren
Ablagerungen zu reinigen.
6. Die Warmluf
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St1131.15)
Baubestandteile erneuert, wird ein Kostenzuschuss in Höhe der ortsüblichen,
nachgewiesenen Kosten der Neuherstellung samt Nebenkosten gemäß Punkt 3 abzüglich dem auf
der Polizze angeführten Selbstbehalt, maximal
Plus (UN1074.18)
der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird der
- 25 % übersteigende und 50 % nicht übersteigende Invaliditätsgrad
Selbstvermarkter und Ab-Hof-Verkäufer (AHo006.18)
für versicherte
a.) Betriebseinrichtung der NEUWERT
b.) Waren und Vorräte die Kosten der WIEDERHERSTELLUNG oder WIEDERBESCHAFFUNG von
Sachen gleicher Art und Güte.
Oberösterreichische Versicherung
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Neuwert (St3032.19)
Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am
Versicherungsort zum Neuwert - St3032.19
1. Allgemein
1.1. Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art und Anhänger jeweils ohne behördliches
Kennzeichen" (z.B. PKW