Suche
Mietzinsentgang (FBU193)
Abänderung des Artikels 4 Punkt 2 der AFBUB endet die Betriebsunterbrechung mit der Wieder-
herstellung des Bestandsobjektes spätestens aber zum Zeitpunkt, ab dem der Bestandnehmer die
Weiterzahlung
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F74.1) (F74.1)
Art. 5 (1) und (2) der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB) ist für
den Fall der Wiederherstellung eines beschädigten Kraftfahrzeuges in den früheren, betriebs-
fähigen Zustand folgendes vereinbart:
Aufbewahrung von Musikinstrumenten (MUS-Z1)
zurückgelassenen Instrumente nur versichert, wenn das Fahrzeug in einer
verschlossenen Einzelgarage eingestellt ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St1130.18)
ohne Abdeckungen,
- mit festen Baustoffen errichtete bzw. betonierte Becken von Schwimmteichen,
- aufgestellte Whirlpools samt Abdeckung,
- mit dem Boden fest verbundene Gartenduschen
- auf Gebäuden, zur
Prämienregulierungsklausel (PR-REG)
Vertrag mindestens ein Jahr keinea.
Versicherungsleistung beansprucht wurde.
Die Grundlage für die Feststellung des Rabattanspruches ist das in der Polizzeb.
dokumentierte Versicherungsjahr.
Die Anspruchsb