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GP-ED-95 (GP-ED-95)
und Androhung tätlicher Gewalt INNERHALB DER VERSICHERUNGSRÄUMLICHKEITEN bzw. auf
dem Versicherungsgrundstück (ausgenommen den Fall der Botenberaubung) gegen den Versicherungsnehmer,
seine Dienstnehmer
Wohnraumhygiene (Fe5002.22)
Monat gekündigt werden.
2.1.Sofern der Mieter verstorben oder nicht auffindbar ist und Maßnahmen aufgrund
außergewöhnlicher Abnutzung des Mietgegenstandes notwendig und Kosten tatsächlich
angefallen sind
Unbenannte Gefahren Wohnungsinhalt (DH1725.21)
die Haushaltsversicherung.
3.2. Abweichend zu Artikel 1.1.2. der ABHD gelten fremde Sachen nur aufgrund besonderer
Vereinbarung versichert.
4. Versicherte Kosten
Versichert sind Kosten gemäß Artikel
ZB0 (ZB0)
alle beteiligten Versicherer in Empfang
zu nehmen.
8. Prozeßführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird folgen-
des vereinbart:
1) Der Ver
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Junior (KSSISJ2006) (KSSISJ2006)
denen Deutsch nicht Amtssprache
ist.
2.6. Nachrichtenübermittlung
Ist es der versicherten Person aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles oder
Erkrankung, finanzieller Notlage oder behördlicher