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Außergewöhnliche Naturereignisse - Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte (IG-IaN-02.1)
und Wasser etwa im gleichem Ausmaß enthalten
und einen Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf darstellen.
3.5. Lawinen- und Lawinenluftdruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- [...] Versicherungsort und dessen näherer Umgebung innnerhalb eines Radius von 3 km her-
angezogen. Für die Feststellung der Bebenstärke sind die Aufzeichnungen der Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik maßgebend [...] Erdreich, Schwemmsand u . dgl.
3. Erstrisikosumme
Die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme stellt die Obergrenze des Versicherers für Schäden an
den versicherten Sachen und versicherten Kosten dar
Sommerzeit ist Urlaubszeit - Sichern Sie ihr Heim
Verbindungstüren zwischen Garage und Haus. Praktische Tipps zum Schutz vor Haus- und Wohnungseinbruch stellt das Bundeskriminalamt online zur Verfügung. Digitale Zeitschaltuhren können Einbrecher abschrecken
Vertragshaftung (AH804)
tritt eine Aufhebung oder Minderung der
Leistungspflicht des Versicherers nach Maßgabe des festgestellten Verschuldens ein.
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Schäden an Kundenfahrzeugen (AH422) (AH422)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche
Kraftfahrzeuge mit/ohne behördlichem Kennzeichen in ruhendem und fahrenden Zustand zum Verkehrswert (F838)
Schäden, die
durch Überlastung stromführender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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