Suche
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Junior (KSSISJ2006) (KSSISJ2006)
denen Deutsch nicht Amtssprache
ist.
2.6. Nachrichtenübermittlung
Ist es der versicherten Person aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles oder
Erkrankung, finanzieller Notlage oder behördlicher
Information gemäß Art. 6 und 7 VO (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) - klassische Lebensversicherung 2023 (A6KLASSLV.2023)
die sich an der Vermeidung von
Nachhaltigkeitsrisiken ausrichten, können etwa schlechte Ergebnisse aufgrund des Eintritts eines
Nachhaltigkeitsrisikos abgemildert oder gänzlich vermieden werden. Damit können
AH818 (AH818)
gestellten
Sachen beträgt in jedem Versicherungsfall ATS 500,- (EUR 36,34).
2.7. Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die Fremdzwecken dienen (zB vermietet oder ver-
pachtet
KSS Info & Service-4.U. (KSSIS4U2011)
Deutsch nicht Amtssprache
ist.
2.8. Nachrichtenübermittlung
Ist es der versicherten Person aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles oder
Erkrankung, finanzieller Notlage oder behördlicher
Allrisk - unbenannte Gefahren (EC1000.24)
die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher
Gefahren zur Sachversicherung (AECB) zugrunde, wobei die infolge angeführten
Zusatzbedingungen für unbenannte Gefahren die Allgemeinen Bedingungen