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Nachhaltigkeitsinformationsblatt Lebensversicherung 2022 (NIBLV2022)
dieses Informationsblatts?
Dieses Informationsblatt dient dazu, Ihnen im Beratungsgespräch die Grundbegriffe im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit bei
Finanzprodukten zu erklären. Wir informieren Sie zu den
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Senior (KSSISS2016) (KSSISS2016)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Besonderer
Information gemäß Art. 6 und 7 VO (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) - fondsgebundene Lebensversicherung 2023 (A6FLV.2023)
die sich an der Vermeidung von
Nachhaltigkeitsrisiken ausrichten, können etwa schlechte Ergebnisse aufgrund des Eintritts eines
Nachhaltigkeitsrisikos abgemildert oder gänzlich vermieden werden. Damit können
ImGeschäft - Total-Betriebsunterbrechungsversicherung (BU3006.15)
Art. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmschadenversicherung (AStB) verursacht wurden.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden [...] Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmschadenversicherung (AStB) sowie
- sonstiger im Rahmen der Sparte Sturm in Ergänzung oder Erweiterung des Art. 1 der dem
Vertrag zugrunde liegenden [...] Art. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB) verursacht wurden.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (St5003.16)
daran angeschlossenen Einrichtungen in die versicherten Gebäude
eindringt.
3.3. Grundwasseranstieg
Ein Grundwasseranstieg im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn außerge-
wöhnliche und/oder [...] Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung;
4. Schäden durch Grundwasser bei denen der Anstieg des Grundwasserspiegels auf geologische
Ursachen oder künstliche Eingriffe des Menschen (insbesondere [...] infolge allmählichem, nicht
witterungsbedingtem Ansteigen des Grundwasserniveaus;
5. Schäden an den versicherten Sachen durch Grundwasser, soferne Baubestandteile
(Fundamente, Keller und dergleichen) des