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Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen (VH005) (VH005)
Vorläufiger Verwalter (§ 84 AO), Liquidator, Zwangsverwalter,
Hausverwalter und durch das Gericht bestellte Geschäftsführer (§ 15 a GmbHG).
2. Die Prämienberechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz des Ve
Notare (VH006) (VH006)
Vorläufiger Verwalter (§ 84 AO),
Liquidator, Zwangsverwalter, Hausverwalter und durch das Gericht bestellte Geschäftsführer
(§ 15 a GmbHG), ferner die Parteienvertretung in Strafsachen und bürgerlichen
Zugmaschinen und selbsfahrende Arbeitsmaschinen mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F817.1) (F817.1)
die durch Überlastung strom-
führender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F825)
die durch Überlastung strom-
führender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
ImRecht Verein (RS3005.15)
(Artikel 19.2.3. ARB).
1.4. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
2. Anstelle des Betriebsinhabers tritt der Vereinsobmann.
3. Der Beratungs-Rechtsschutz gemäß Artikel 20.1