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Grobe Fahrlässigkeit in der Euro-Kasko (KA1137.13)
FAHRZEUG-KASKO - Grobe Fahrlässigkeit - KA1137.13
Der Versicherer verzichtet bei Versicherungsfällen, auf den Einwand der grob fahrlässigen
Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Dieser Verzicht gi
Schäden durch bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen (FBU16) (FBU16)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU16
Schäden durch bestimmungswidriges Austreten
glühendflüssiger Schmelzmassen
1. Sachschäden im Sinne d
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH346) (AH346)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH346
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Auslandsdeckung für Europa (AH400) (AH400)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH400
AUSLANDSDECKUNG FÜR EUROPA
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 3, Pkt. 1. AHVB auch auf da
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH444
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige