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Dachlawinen und Schneerutsch (St5102.19)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt der Versicherer
die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung bis zu den
vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssummen
Bedingungen für die Anpassung der Prämienzahlung - 2004 (VBANPZV2004)
Person zusätzlich zu der am für den Todesfall maßgeblichen
Bewertungsstichtag vorhandenen Deckungsrückstellung fällig werdende Betrag erhöht sich um 1 % der
künftig zu bezahlenden Mehrprämie.
Der
AH802 (AH802)
Schadenersatzansprüche besteht - abweichend von Art.
1.2. AHVB - nur insoweit, als der Anspruchsteller in das Vermögen des Versicherungsnehmers
vollstrecken kann.
5. Der in Pkt. 1.
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.12)
Bewegungs- und Schutzkosten,
das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder
Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt
Reine Vermögensschäden - erweitert (AH3826.12)
Versicherungsnehmer selbst (oder in seinem Auf-
trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellt, angebracht, eingebaut oder verlegt
worden sind.
1.3. Aufwendungen infolge Mehrverbrauch