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Anschluß-Kasko (KA109) (KA109)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Selbstbehalt
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des §6 VersVG zur Folge.
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Euro-Vollkasko (KA121) (KA121)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des §6 VersVG zur Folge.
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Anschluß-Kasko (KA129) (KA129)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Selbstbehalt
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des §6 VersVG zur Folge.
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Sonderbedingungen für die Teilwertversicherung von Landwirtschaften zum Neuwert___________________________ (F810) (F810)
Die Ersatzwertbestimmung der AVB für Sachen von historischem oder künstlerischem Wert sowie die Be-
stimmung über den Liebhaberwert bleiben unberührt.
[...] oder
beschädigte Maschinen und Einrichtungen wieder Maschinen und Einrichtungen hergestellt bzw. be-
schafft werden, soweit alle vorgenannten Sachen dem gleichen Betriebszweck dienen.
Besteht eine
AHVB/EHVB93-95 (AHVB/EHVB93-95)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Beschädigung des zu be- oder entladenden
Fahrbetriebsmittels beim Be- oder Entladen.
2. Gemietete bahneigene Lagerplätze
Die Versicherung [...]
2. Wird eine Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung oder Neuschaffung von Rechtsnormen be-
wirkt, so kann der Versicherer innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Rechtsnormen mittels [...]
Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6 VersVG be-
wirkt, werden bestimmt:
1.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, besonders gefahrdrohende