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Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2024)
Eigentumsvorbehalt verkauft und übergeben oder ihm verpfändet
wurden.
1.2. Fremde Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung, und nur soweit nicht aus einem
anderen Versicherungsvertrag Entschädigung [...] wert das Interesse des Eigentü-
mers maßgebend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.3. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versicherte Sachen:
1.3.1. Verglasungen und Kunststoffverglasungen aller [...] ; dies gilt jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des
Versicherers erfolgt sind.
2.2. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert
2.2.1. BEWEGUNGS- und SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten, die
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen,maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB2024)
diese Teile die Wertminderung der ersetzten
Teile in vollständig eingebautem Zustand zugrundezulegen.
Nur auf Grund besonderer Vereinbarung ersetzt der Versicherer im Falle eines bedingungsgemäß
ersat [...] sche Versicherung AG - 02.12.2024 - Seite 1 / 3
3.11.durch Witterungsverhältnisse, mit denen aufgrund der Jahreszeit und der örtlichen
Verhältnisse gerechnet werden muss;
3.12.durch Aufgabe oder Verlust [...] Luftfracht), Zoll
und Montage (ohne Preisnachlass wie Einkaufsrabatt, Mengenrabatt u. dgl.)
2. Die Grundlage der Prämienberechnung bilden die Neuwerte der versicherten Sachen.
Art. 5 Obliegenheiten des V
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2015)
Ereignisse:
Strandunga.
Eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf Grund
festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt
oder [...] n.
Besonderer Teil
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
Artikel 3 Versicherbares Interesse
Artikel 4 Umfang der Versicherung
Artikel 5 Gemeinsame [...] 23 Form der Erklärungen
Artikel 24 Gerichtsstand
Artikel 1 - Anwendungsbereich
Die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen (AÖTB) gelten für die
versicherte Kosten (Nebenkosten) (LW2101.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherte Kosten (Nebenkosten) - LW2101.16
Gemäß Art. 3 Punkt 2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Abbruch- und Aufräum-
kosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Entsorgungskosten
Allgemeine Kaskobedingungen für die Schifffahrt auf BinnengewässernAKS86 (AKS86)
Ladung zugefügten Sach-
schaden, welcher der Versicherungsnehmer infolge richterlichen Urteils oder aufgrund eines unter
ausdrücklicher Zustimmung des Versicherers zustande gekommenen Vergleichs einem Dritten [...] für jeden Eisschaden.
2. Ergibt sich ein Zweifel, worauf der Schaden zurückzuführen ist, so ist aufgrund des Tatbestan-
des festzustellen, ob die überwiegende Wahrscheinlichkeit für oder gegen Eisschäden [...] dieser Versicherung liegt vor, wenn das Schiff unter nicht
gewöhnlichen
Schiffahrtsverhältnissen auf Grund gerät, daselbst festsitzen bleibt oder nur vermittelst außer-
gewöhnlicher Maßnahmen abkommt. Ein