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Schäden an Kundenfahrzeugen - Versorgungshandlungen (AH3420.15) (AH3420.15)
Inbetriebsetzen, Fahren oder Verschieben (wie zB. rangieren) innerhalb des versicherten
Betriebsgrundstückes sowie
3.2.3 unbefugten Gebrauch durch Betriebsfremde (Schwarzfahrt);
3.2.4 diesbezüglich ist
Mitversicherung Tablets (CS4030.15)
AEVB.
6. In Abänderung von Art. 10 Pkt. 2.2. (Ersatzleistung) der AEVB gilt folgende Staffel
zugrundegelegt:
- 0 - 12 Monate nach Neuanschaffung 100 % der Wiederbeschaffungskosten (WBK)
- 13 - 24 Monate
Glas Gebäude-Neubauwert (Gl3008.19)
Wandverglasungen. Verglasungen von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie von
Firmenschildern am Versicherungsgrundstück, auch wenn diese keinen
Konstruktionsbestandteil mit dem Gebäude bilden.
Gebäude-Innenverglasung
Besondere Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material (BKM84-03)
Gegenstand der Versicherung
Versichert sind schienengebundene Fahrzeuge.
2. Umfang der Haftung
Grundlage bilden die AÖTB in der jeweils gültigen Fassung. In deren Ergänzung bzw. Abänderung
deckt die V
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Rentenversicherungen - 2004 (GBRENT2004)
die Bonusrente
erforderliche Prozentsatz, wird die Bonusrente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ab dem
Beginnmonat des folgenden Versicherungsjahres gekürzt. Die Bonusrente ist in Zukunft nur