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Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Zeitwert mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F832)
die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Teilwertklausel (F63) (F63)
Ziegeln, Wand- und Glasbausteinen, Beton, Stahlbeton, ferner die aus diesen Materialien her-
gestellten Fußböden, Stiegen und Decken auch in Verbindung mit eisernen Trägern oder sonstigen Fer-
tigteilen
Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (BU3008.12)
Führung
2. Prozessführung
1. Führung
Der führende Versicherer oder seine in der Polizze genannte Geschäftsstelle ist bevollmächtigt,
Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers für alle beteiligten
Infrastruktur, Aussenanlagen (TIG016.13)
wird, ersetzt der
Versicherer die nachgewiesenen Kosten für die Aufarbeitung, Vorbereitung der
Pflanzstelle und Neupflanzung mit Setzlingen - maximal EUR 700,00 pro Pflanze
inkl. Nebenarbeit.
- Grunds
OÖV-Plus für Freizeitunfälle (UN1086.18)
jeweils auf den Gesamtkörperwert.
Freizeitunfälle sind Unfälle, die nicht als Arbeits- und diesen gleichgestellte Unfälle im Sinne der
Sozialversicherungsgesetze oder sozialversicherungsähnlicher Regelungen