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Reine Vermögensschäden durch unvorhergesehene Behinderung (AH3416.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Reine Vermögensschäden durch unvorhergesehene
Behinderung - AH3416.12
1. Versicherungsschutz
1.1. Reine Vermögensschäden, die durch Behinderungen als Folge betrieblicher
Schäden an Kundenfahrzeugen - Abholdienst (AH3427.12) (AH3427.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Abhol- und
Zustelldienst - AH3427.19
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.5.3, 7.10.2 bis
7.10
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen (F303) (F303)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F303
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden
inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Sc
Premium ab 11 % Invalidität (UN1071.18)
UNFALL - Premium ab 11 % Invalidität - UN1071.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für
Indirekte Blitzschäden - Var. 2 inkl. Außenanlagen (Fe3002.15)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Grundschutz inkl. Außenanlagen - Fe3002.15
In Abänderung des Art. 2. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch Über-
spannung oder Induktion infolge